Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Programm zur Innovationsförderung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist auf eine Veröffentlichung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Bundesanzeiger vom 19. November 2021 hin: Bekanntmachung zur Förderung von Innovationen für gesunde Kulturpflanzen und nachhaltige Verfahren des Pflanzenschutzes im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung.

Das BMEL fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Bild: GABOT.

Das BMEL fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Entwicklung einer zukunftsorientierten Landwirtschaft dienen. Damit verfolgt BMEL das Ziel, die Landwirtschaft in Deutschland flächendeckend nachhaltiger auszurichten. Zur Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit der Trägerschaft des Projektes beauftragt. Projektskizzen könnten dort bis spätestens 10. März 2022 eingereicht werden.

Das Programm zur Innovationsförderung unterstützt die Entwicklung technischer, nicht technischer und pflanzenbaulicher Lösungen für nachhaltige Bekämpfungsstrategien im Pflanzenschutz. Gefördert werden Vorhaben, die eine hohe Praxisrelevanz aufweisen. Innovationspotenzial wird in der Erforschung und Entwicklung von nachhaltigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen insbesondere in den folgenden, beispielhaft aufgeführten Bereichen gesehen:

- Praxistaugliche Diagnose-, Prognose-, Monitoring- und Überwachungsverfahren für Schadorganismen oder Unkräuter/Ungräser

- Entwicklung und Weiterentwicklung von alternativen Pflanzenschutzmaßnahmen und vorbeugenden Maßnahmen

- Entwicklung und Erprobung innovativer Technologien

- Verfahren zur Weiterentwicklung des Resistenzmanagements

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, wenn eine Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt wird.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Weitere Informationen zu den geförderten Vorhaben und zur Einreichung von Projektskizzen finden Sie in der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 19. November 2021 und auf den Internetseiten der BLE. (BVL)

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