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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BVL: Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiram Zulassung entzogen
Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:
FLOWSAN FS (Zulassungsnummer 005482-00)
Thiram SC 700 (006274-00)
Aatiram 65 (041616-00)
TMTD 98% Satec (043798-00)
Die Mittel FLOWSAN FS (005482-00) und Thiram SC 700 (006274-00) werden von Amts wegen widerrufen. Hier gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
Für die Mittel Aatiram 65 (041616-00) und TMTD 98% Satec (043798-00) erfolgt der Widerruf auf Antrag der Zulassungsinhaber. Hier gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Juli 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Januar 2020.
Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1500. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Sonderregelung für Saatgut
Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiram behandelt wurde, darf EU-weit ab dem 31. Januar 2020 nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Dies schreiben Artikel 3 und Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1500 vor. Für solches Saatgut gelten deshalb keine gesonderten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen in Deutschland.
Hintergrund
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1500 hat die Europäische Kommission entschieden, die EU-Genehmigung für Thiram als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. In der Durchführungsverordnung sind Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen festgesetzt.

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