Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Notfallzulassungen für Karate Zeon und Beloukha

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwei Notfallzulassungen für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Karate Zeon sowie eine weitere Notfallzulassung für Beloukha erteilt.

Vom 1. April bis zum 29. Juli 2019 ist der Einsatz des Herbizides Beloukha zur Abtötung von Wurzelschossern an Stein- und Kernobst zulässig. Bild: QS.

Das Insektizid Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) darf über die bestehende Zulassung hinaus gegen die Rotbeinige Baumwanze (Pentatoma rufipes) sowie gegen die Grüne Reiswanze (Nezara viridula) an Birnen vom 25. März bis zum 22. Juli 2019 zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus hat das BVL eine weitere Notfallzulassung für Karate Zeon zur Bekämpfung der Grünen Futterwanze (Lygocoris pabulinus) an Äpfeln erlassen. Diese gilt für den Zeitraum vom 8. April bis zum 5. August 2019. Die zugelassene Menge wird auf 22,5 Liter, ausreichend für etwa 300 ha Starkbefallsflächen, begrenzt.

Vom 1. April bis zum 29. Juli 2019 ist der Einsatz des Herbizides Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) zur Abtötung von Wurzelschossern an Stein- und Kernobst zulässig. (BVL)

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