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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BVL: Neue Vorgaben zum Bienenschutz
Für folgende Mittel gelten eine neue Auflage bzw. ein neuer Hinweis:
| Handels- bezeichnung | Zul.-Nr. | Wirkstoff(e) | Auflage NB6613: Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids erlaubt. Die Bienenschutzverordnung in der geltenden Fassung ist zu beachten. |
| Biscaya | 005918-00 | Thiacloprid | |
| Calypso | 024714-00 | Thiacloprid | |
| Propulse | 027208-00 | Prothioconazol + Fluopyram | Hinweis NB6645: Das Mittel darf in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden, sofern dies ausweislich der Gebrauchsanleitung des Insektizids erlaubt ist. |
| Proline | 025287-00 | Prothioconazol | |
| Curbatur | 025287-60 | Prothioconazol |
Hintergrund
Gemäß der Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz können Tankmischungen der Reduzierung der Aufwandmenge, des Gesamtaufwandes, der Verminderung der Eingriffshäufigkeit oder der Vermeidung von Resistenzentwicklungen dienen. Zugelassene Tankmischungen bieten die höchste Sicherheit. Bei allen anderen Tankmischungen ist zu berücksichtigen, dass die Eigenschaften der einzelnen Pflanzenschutzmittel hinsichtlich Pflanzenverträglichkeit oder möglicher Schädigung von Nutzorganismen in Mischungen ungünstiger ausfallen können. Mischungen mit drei und mehr Pflanzenschutzmitteln sollten deshalb vermieden werden.
Bestimmte Tankmischungen auch aus nur zwei bienenungefährlichen Pflanzenschutzmitteln können zu einer synergistischen Steigerung der Bienentoxizität führen. Für Tankmischungen aus Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiacloprid (Neonicotinoide; IRAC-Gruppe 4A) mit bestimmten Fungiziden (Ergosterol-Biosynthese-Inhibitoren; FRAC-Gruppe G1) wurde dies im Rahmen eines Forschungsprojektes des BVL und des Julius Kühn-Instituts bestätigt. Der Effekt trat bei Versuchen im Labor, im Halbfreiland und im Freiland auf und führte zu einem Mortalitätsanstieg bei Honigbienen. Diese synergistische Wirkung tritt jedoch nicht auf, wenn der Mischungspartner ein Fungizid mit dem Wirkstoff Prothioconazol ist.
Das BVL hat zum Schutz der Honigbienen daher die o.g. Kombination aus Auflage und Hinweis erteilt. Sie gilt auch für die entsprechenden Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. (Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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