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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BVL: Neue Klassifizierung bei Herbiziden
Der Wirkungsmechanismus von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen ist auf dem Etikett und in der Gebrauchsanleitung von Pflanzenschutzmitteln in Form eines international verwendeten Codes anzugeben. Dies erleichtert der Praxis die Bestimmung des jeweiligen Wirkungsmechanismus und hilft so, die wiederholte Anwendung von Mitteln mit dem gleichen Wirkungsmechanismus auf ein vertretbares Maß zu beschränken. Dadurch wird der Bildung von Resistenzen bei Schadorganismen vorgebeugt.
Die Klassifizierung der Wirkungsmechanismen für Herbizide wurde vom Herbicide Resistance Action Committee (HRAC) von dem alphanumerischen System des HRAC auf das numerische System der Weed Science Society of America (WSSA) umgestellt. In diesem Zuge hat es auch Änderungen bei der Eingruppierung der Wirkstoffe zu den chemischen Gruppen und/oder Wirkungsmechanismen gegeben.
Nach fachlicher Beratung durch den Fachbeirat Nachhaltiger Pflanzenbau am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie den Fachausschuss Pflanzenschutzmittelresistenz – Herbizide am Julius Kühn-Institut hat das BVL entschieden, die neuen HRAC/WSSA-Kennzeichnungen ab sofort im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel zu berücksichtigen. Sollten bei bestehenden Zulassungen Änderungsbescheide notwendig werden, wird das BVL darin die Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus nach dem neuen System festlegen. Wie bisher auch, muss der Wirkmechanismus eines Pflanzenschutzmittels auf Verpackung und Gebrauchsanleitung so angegeben werden, wie er im Zulassungsbescheid genannt ist.
Um die Anwender bei dem Wechsel des Klassifizierungssystems bestmöglich zu unterstützen, wird den Zulassungsinhabern empfohlen, den Wirkungsmechanismus in der Gebrauchsanleitung nach dem alten und neuen System auszuweisen. (BVL)

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