Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Neue Anwendungsbestimmungen im Gesundheitsschutz

BVL wird künftig bestimmte Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten festsetzen.

Gesundheitsschutz rückt weiter in den Fokus. Bild: GABOT.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln künftig bestimmte Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten (Anwohner, Umstehende und Verbraucher) als Anwendungsbestimmungen festsetzen. Es geht um Sicherheitsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Exposition zu reduzieren. Bisher hat das BVL entsprechende Kennzeichnungsauflagen erteilt. Die neue Regelung wird ab sofort für neue Zulassungsbescheide angewendet. Eine rückwirkende Anpassung bestehender Zulassungen ist nicht vorgesehen.

Im Sektor Naturhaushalt ist es seit langem übliche Praxis, bestimmte, risikobasiert vergebene Nebenbestimmungen als Anwendungsbestimmungen zu regeln. Diese grundlegende Systematik wird nun für Vorschriften im Bereich Gesundheitsschutz übernommen. Die neue Regelung stellt insofern eine Vereinheitlichung der Regelungsbereiche dar.

Inhaltlich führt die Anpassung nicht zu neuen Anforderungen an Hersteller, Handel und Anwender von Pflanzenschutzmitteln. Durch die Fassung als Anwendungsbestimmung hat sich allerdings der rechtliche Status geändert. Die Missachtung der Vorschriften stellt nun eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstöße können durch die zuständigen Überwachungs- und Kontrollbehörden der Länder mit einem Bußgeld geahndet werden. Das BVL sieht hierin eine deutliche Stärkung der Position der Landesbehörden bei der Beratung von Anwendern und der Überwachung der sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. (BVL)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.