Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Neue Anwendungsbestimmung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vergibt ab dem 1. Januar 2023 bei einer beantragten Wasseraufwandmenge von weniger als 150 L/ha für Pflanzenschutzmittelanwendungen mit horizontal geführtem Spritzgestänge zusätzlich die folgende Anwendungsbestimmung NT140 auf Anwendungsebene.

Neue Anwendungsbestimmung für Anwendungen mit einem Wasseraufwand von weniger als 150 L/ha. Bild: GABOT.

NT140: „Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50% eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50% sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.“

Alternativ kann die Wasseraufwandmenge für die oben genannten Anwendungen in Deutschland auf mindestens 150 L/ha heraufgesetzt werden.

Das BVL wird in laufenden Verfahren hierzu Rücksprache mit den Antragstellenden halten. (BVL)

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