- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- BVL: Mospilan SG darf wieder angewendet ...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BVL: Mospilan SG darf wieder angewendet werden
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte im März 2019 bestimmte Anwendungen der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zulassungsnr. 005655-00), auch vertrieben als Danjiri (Zulassungsnr. 005655-60), auf Antrag des Zulassungsinhabers widerrufen. Darüber informierte das BVL am 2. April 2019 mit einer Fachmeldung.
Mittlerweile konnten zwei der betroffenen Anwendungen nach Verlängerung der Wartezeit auf 7 Tage wieder zugelassen werden.
Es handelt sich um folgende Anwendungen:
| Anwendungsnr. | Anwendungsgebiet (Anwendungsbereich) |
|---|---|
| 005655-00/13-002 | Blattläuse an Spinat (Freiland) |
| 005655-00/20-007 | Blattläuse an Schnittmangold und Stielmangold (Freiland ) |

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.