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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BVL: Mindestabstände zu Anwohnern und Umstehenden bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aktualisiert
Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen ab sofort neue Mindestabstände zu unbeteiligten Dritten (Anwohner und Umstehende) einhalten. Die Abstände betragen bei Spritz- bzw. Sprühanwendungen zwei Meter in Flächenkulturen und fünf Meter in Raumkulturen. Die genannten Mindestabstände gelten zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (im Sinne von §17 des Pflanzenschutzgesetzes), zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten, sowie zu unbeteiligten Dritten, die z. B. benachbarte Wege nutzen. Das BVL hat die Aktualisierung der Mindestabstände durch die Bekanntmachung BVL 16/02/02 vom 27. April 2016 mitgeteilt.
Die Anpassung der Mindestabstände war notwendig, weil die europaweit harmonisierte Bewertung der Exposition bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst wurde. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die entsprechende Leitlinie zur Expositionsbewertung aktualisiert. Auf die Änderungen der Bewertungspraxis hat das BVL durch eine Fachmeldung und die Bekanntmachung BVL 15/02/14 vom 28. Oktober 2015 hingewiesen.

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