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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BVL: "Lizetan Plus Schädlingsfrei AF" nicht für Gewerbe zugelassen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 27. August 2019 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel „Lizetan Plus Schädlingsfrei AF“ (Zulassungsnr. 008252-00) mit dem Wirkstoff Flupyradifurone erteilt. Der Wirkstoff Flupyradifurone ist in der EU bis 2025 zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Die Zulassung in Deutschland basiert auf einer Zulassung in den Niederlanden („zonales Verfahren“). Alle vier deutschen Bewertungsbehörden stimmten dem Zulassungsantrag zu.
Das Mittel darf nur für nichtberufliche Anwender und nur als gebrauchsfertige Lösung in Gebinden von höchstens einem Liter vermarktet werden. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten. Lizetan Plus Schädlingsfrei AF darf ausschließlich gegen die genannten Schadorganismen in den folgenden Kulturen zur Einzelpflanzenbehandlung eingesetzt werden:
| Schadorganismus | Kultur |
|---|---|
| Blattläuse | Apfel, Zierpflanzen (Freiland) |
| Blattläuse | Gurke, Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Zucchini (Gewächshaus) |
| Blattläuse, Schildlaus-Arten, Weiße Fliegen | Zierpflanzen (Gewächshaus) |
| Zikaden | Weinrebe (Freiland) |
Alle Details der Zulassung, insbesondere zu Anwendungsbestimmungen und Auflagen, wird die Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL ab Anfang September 2019 enthalten. Anwender müssen bei der Anwendung des Mittels alle Angaben auf dem Etikett und der Gebrauchsanleitung des Mittels beachten. (BVL)

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