Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Genehmigung von Methiocarb wird nicht erneuert

Methiocarb ist nicht mehr als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Für einige Pflanzenschutzmittel mit Methiocarb, deren Zulassung in Deutschland kürzlich endete, gelten Abverkaufs- bzw. Aufbrauchfristen.

Methiocarb ist nicht mehr als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Bild: GABOT.

Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Methiocarb als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1606 hat die Europäische Kommission das Ende der Genehmigung von Methiocarb auf den 3. Oktober 2019 festgesetzt. Auch die Frist für den Widerruf bestehender Zulassungen und die Gewährung von Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sind in der Durchführungsverordnung bzw. im Pflanzenschutzgesetz geregelt. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Weiterhin ruht bereits seit 1. Oktober 2013 die Zulassung von neun Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Methiocarb und Imidacloprid. Dies hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit einer Fachmeldung am 12. Juli 2013 bekanntgegeben. Das Ruhen bedeutet, dass diese Pflanzenschutzmittel seit dem 1. Oktober 2013 nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr angewendet werden durften. Das BVL wird diese Zulassungen demnächst widerrufen. Für diese neun Pflanzenschutzmittel gelten weder Abverkaufs- noch Aufbrauchfristen, aber ab sofort die Entsorgungspflicht.

Inverkehrbringen

Saatgut, das mit einem der vier in der o.g. Tabelle aufgeführten Mittel gebeizt wurde, darf noch bis zum 3. April 2020 in Verkehr gebracht und ausgesät werden.

Von Regelungen zu Abverkaufs- bzw. Aufbrauchfristen sind in Deutschland vier Pflanzenschutzmittel mit Methiocarb betroffen:

NameZul.-Nr.Zul.-endeGrundAbverkaufsfristAufbrauchfrist
Mesurol flüssig043599-0031.07.2019Zeitablauf31.01.202003.04.2020
Methiocarb 0,05 +Thiacloprid 0,025 AE006410-0030.11.2018Widerruf30.05.201903.04.2020
Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus006410-6030.11.2018Widerruf30.05.201903.04.2020
Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus006410-6130.11.2018Widerruf30.05.2019

03.04.2020

 

 

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.