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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BVL: Geänderte Zulassung von Karate Zeon im Gewächshaus
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Karate Zeon (024675-00), auch vertrieben als KUSTI (024675-60) hinsichtlich bestimmter Anwendungen im Gewächshaus am 8. Januar 2018 geändert:
- Die Anwendung an Salaten, Schnittmangold und Spinat im Gewächshaus ist nicht mehr festgesetzt.
- Die Anwendung an Salaten, Schnittmangold und Spinat im Gewächshaus für die Nutzung als Baby-Leaf-Salate bleibt bestehen.
- Die Anwendung des Mittels an Stielmus, Stielmangold, Rucola-Arten und frischen Kräutern im Gewächshaus bleibt unverändert.
Die Änderungen sind ab sofort zu beachten.
Hintergrund
Das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon enthält den Wirkstoff lambda-Cyhalothrin. Dessen EU-Genehmigung als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln wurde mit der Verordnung (EU) 2016/146 der Kommission zum 1. April 2016 erneuert. Mit dieser Verordnung wurden die bisher geltenden toxikologischen Grenzwerte abgesenkt. Die bestehenden Zulassungen wurden von Amts wegen überprüft. Für einige Anwendungen kann ein Risiko für den Verbraucher durch die abgesenkten Grenzwerte nicht ausgeschlossen werden. Diese sind deshalb nicht mehr festgesetzt.
Das Risiko für den Verbraucher wird anhand von Verzehrsdaten ermittelt. Bei lambda-Cyhalothrin wurde die akute Referenzdosis (ARfD) abgesenkt. Die ARfD dient dazu, das Risiko der einmaligen Aufnahme von Pflanzenschutzmittelrückständen mit der Nahrung abzuschätzen. Die Verzehrsdaten zeigen, dass Baby-Leaf-Salate insgesamt weniger verzehrt werden als die Kulturen in ihrer arttypischen Größe. Dadurch zeigt sich bei Baby-Leaf-Salaten kein Risiko für den Verbraucher. (BVL)

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