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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BVL: Erteilt Notfallzulassungen für Exirel
| Kultur | Schadorganismus | Zeitraum |
|---|---|---|
| Hopfen | Liebstöckelrüssler | 14.04.2020 bis 04.08.2020 |
| Süßkirsche und Sauerkirsche | Kirschessigfliege und Kirschfruchtfliege | 01.05.2020 bis 28.08.2020 |
| Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich | Kirschessigfliege | 15.06.2020 bis 12.10.2020 |
Exirel enthält den Wirkstoff Cyantraniliprole, der in der EU im Jahr 2016 zur Anwendung in Pflanzenschutzmitteln bis 2026 genehmigt wurde. Die Notfallzulassungen für Exirel sind notwendig, da es entweder keine oder nur einzelne wirksame Behandlungsalternativen in den o. g. Kulturen gibt, mit denen kein ausreichender Wechsel des Wirkmechanismus zur Vermeidung von Resistenzen möglich ist.
Auch 2020 wird aufgrund der Witterungsbedingungen ein hohes Aufkommen der Kirschfruchtfliege beobachtet. Wie in den Vorjahren auch ist zudem mit einem hohen Aufkommen der Kirschessigfliege zu rechnen. Andere Bekämpfungs- oder Schutzmaßnahmen, wie z. B. das Einnetzen der Bäume, sind in der Praxis nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.
Exirel darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen, einschließlich Unkräuter, ausgebracht werden. Weitreichende Anwendungsbestimmungen dienen dem Schutz von Grundwasser und Gewässerorganismen. Die Notfallzulassungen erfüllen alle Kriterien des Pflanzenschutzrechts, insbesondere zum Schutz des Naturhaushalts, einschließlich Honigbienen, und zum Schutz der Gesundheit von Anwendern, Arbeitern, Anwohnern und Umstehenden.
Notfallzulassungen dürfen nur von beruflichen Anwendern in Anspruch genommen werden. Ein Einsatz im Haus- und Kleingarten ist nicht möglich. (BVL)

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