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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BVL: Erteilt Änderungsbescheide zum Kulturstadium
Per Änderungsbescheid wurde nun das Stadium einiger Kulturen so angepasst, dass ALFATAC 10 EC nur noch vor bzw. nach der Blütezeit angewendet werden darf. ALFATAC 10 EC muss mit der Auflage NB6611 gekennzeichnet sein: „Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.“ Um Missverständnisse bei den Anwendern zu vermeiden, wurde nun das Kulturstadium für vier Anwendungen in Erbse, Futtererbse, Raps und Winterraps so korrigiert, dass kein Widerspruch mehr zwischen der Bienenschutzauflage und dem Kulturstadium besteht. Dies ist notwendig, da das BVL im zonalen Verfahren zunächst die Anwendungen einschließlich der Kulturstadien von der Zulassung im Vereinigten Königreich übernommen hatte.
Ähnliche Änderungen folgen in Kürze für bestimmte Anwendungen der Pflanzenschutzmittel Fastac ME (Zulassungsnr. 007473-00) und MAINSPRING (Zulassungsnr. 008603-00).
Die Änderungen werden mit der nächsten Aktualisierung Anfang Mai 2019 in die online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL übernommen. (BVL)

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