Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BVL: Änderung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels STEWARD

STEWARD darf ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen - auch Unkräuter - ausgebracht werden.

STEWARD darf ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Bild: GABOT.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels STEWARD (Zulassungsnr. 024629-00) mit dem Wirkstoff Indoxacarb hinsichtlich der Einstufung der Bienengefährdung geändert auf:

NB6611

Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.

Das bedeutet, dass STEWARD ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen - auch Unkräuter - ausgebracht werden darf. Diese Auflage ist bei jeder Anwendung des Mittels zu beachten, auch bei Nutzung von Verpackungen, die diese geänderte Kennzeichnungsauflage nicht ausweisen.

Um Inkonsistenzen zur neuen Bienenkennzeichnung zu vermeiden, wurden zusätzlich bei bestimmten Obst- und Weinbauanwendungen von STEWARD Anpassungen zum Anwendungszeitpunkt vorgenommen.

Auf Basis der vorgelegten Studien ist das Mittel gemäß den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 vom 10. Juni 2011 als bienengefährlich einzustufen. Wiederholte Meldungen von Vergiftungsfällen von Bienen mit Beteiligung des Wirkstoffs Indoxacarb stützen die neue Einstufung. (BVL)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.