Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Bundestag: Kein Zeitplan für Neuregelung des Düngerechts

Für die geplante Reform des Düngerechts gibt es aktuell keinen konkreten Zeitplan. Wie aus einer Antwort (21/8268) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8010) der Fraktion Die Linke hervorgeht, werden die Regelungen des Düngerechts derzeit auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene abgestimmt.

Mit der Reform strebt die Bundesregierung einen Gewässerschutz nach EU-Vorgaben an. Bild: GABOT.

Die für die Neuregelung zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) habe der Agrarministerkonferenz im Herbst ein Eckpunktepapier vorgelegt, heißt es in der Antwort. Der Deutsche Bundestag könne dazu über den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unterrichtet werden.

Mit der Reform strebt die Bundesregierung einen Gewässerschutz nach EU-Vorgaben an. Zudem soll das Verursacherprinzip mehr berücksichtigt und „landwirtschaftliche Betriebe von unnötiger Bürokratie entlastet" werden.

Sollten bis zum 31. Januar 2027 weder eine wirksame bundesrechtliche Grundlage noch entsprechende Landesverordnungen vorliegen, gilt die Düngeverordnung laut Bundesregierung in der Düngesaison 2027 weiterhin. Da die Länder die Landesdüngeverordnungen derzeit aufgehoben oder ausgesetzt hätten, würden dann „die Grundanforderungen der Düngeverordnung auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland" gelten.  (hib/SKÖ)

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