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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Bundestag: Höheres Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50% reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70% (77% für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80% (87% für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht. Diese Regelung gilt bis Ende 2020.
Außerdem werden für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet. Ferner soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
Arbeits- und Sozialgerichte sollen in der mündlichen Verhandlung leichter mit Videokonferenzen arbeiten können. Zudem werden die Voraussetzungen für das schriftliche Verfahren beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht modifiziert.
Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, sollen auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Dies soll entsprechend auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Angeboten gelten. An dieser Stelle gab es noch nachträgliche Konkretisierungen am Entwurf bezüglich der anzuerkennenden Bedarfe. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) soll nachgebessert werden. Dies betrifft unter anderem die Verpflichtung der Leistungsträger zur Gewährleistung des Bestandes der Interdisziplinären Frühförderstellen. (hib/CHE)

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