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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Bundestag: Anhörung zum Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz
Die Anhörung soll am Montag, 1. Juli 2024, in der Zeit von 14 bis 16 Uhr mit insgesamt acht Sachverständigen stattfinden. Das Vorhaben stieß bei der Opposition auf heftige Kritik, weil der Gesetzentwurf erst seit dem 25. Juni 2024 vorliegt und an diesem Freitag in erster Lesung in den Bundestag eingebracht wird. Die CDU/CSU-Fraktion bemängelte den Zeitrahmen und sprach von Nichtbeachtung von Arbeitnehmerrechten, da zahlreiche Mitarbeiter aus Bundestag und Bundeslandwirtschaftsministerium am Wochenende zu arbeiten hätten.
Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) ist im Juni 2021 in Kraft getreten und soll Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette gegen unlautere Handelspraktiken schützen. Im November 2023 wurden die Ergebnisse einer umfassenden Evaluierung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht. Dadurch wurde deutlich, dass unlautere Praktiken angewendet werden, die über die mit dem AgrarOLkG verbotenen Praktiken hinausgehen.
Deswegen legen die Kolaitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP nun den Entwurf zur Fortentwicklung des Gesetzes vor. Der nun vorliegende Vorschlag sieht vor, dass Lieferanten, die bislang nur befristet vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst waren, dauerhaft in den Schutzbereich einbezogen werden. Das Retourenverbot (Paragraf 12) und das Verbot von Vereinbarungen zu Lagerkosten (Paragraf 14) werden durch Ausnahmen ergänzt. Die Vorschriften zur Einbeziehung des Bundeskartellamtes in die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörde werden aufgehoben und durch eine Befugnis zum gegenseitigen Informationsaustausch beider Behörden ersetzt. Das Marktorganisationsgesetz wird an die Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) angepasst. (hib/NKI)

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