Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Bundesregierung: Saatgutmischungen zur Förderung von Insekten

Für sogenannte insektenfördernde Saatgutmischungen aus dem Einzelhandel gibt es keine Vorgaben bezüglich des Umfangs der Angaben auf den Saatgutpackungen.

Im Einzelhandel sind viele sogenannte insektenfördernde Saatgutmischungen verfügbar. Bild: GABOT.

Aufgrund der geltenden Rechtslage würden die Angebote von Saatgutmischungen grundsätzlich nicht dem Saatgutrecht unterliegen, weil sie in der Regel kein Saatgut von Arten enthalten, die im Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz aufgeführt seien, heißt es in einer Antwort (19/24729) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24074) der AfD-Fraktion. Die Ausbringung von Neophyten sowie von bestimmten Kulturformen und gebietsfremden Herkünften einheimischer Arten in der freien Natur und in urbanen Räumen können zur Beeinträchtigung der regionalen Biodiversität führen. Dabei hänge der mögliche Schaden allerdings stark vom Ausbringungsort ab, weshalb Ausbringungen im dicht bebauten urbanen Raum in der Regel als weniger kritisch einzustufen seien als Ausbringungen in der freien Natur. Für die Förderung seltener Arten sollten andere Maßnahmen ergriffen werden. Es sei Konsens und in der Fachwelt allgemein anerkannt, dass solche Saatgutmischungen für Naturschutzmaßnahmen auf höherwertigen Flächen ungeeignet sind. (hib/EIS)

 

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