- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Bundesregierung: Mindestlohn steigt in z...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Bundesregierung: Mindestlohn steigt in zwei Stufen
Wie die Bundesregierung schreibt, steige zum 1. Januar 2026 der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, ein Jahr später auf 14,60 Euro. Im Juni 2025 hatte die unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hab die Anpassungen nun per Verordnung beschlossen – damit könnten sie wirksam werden.
Bundesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen
Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, erwarte sie nach der Lohnanpassung trotz herausfordernder gesamtwirtschaftlicher Situation keinen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Die Anhebung in zwei Schritten trage dazu bei, die Lasten für Arbeitgeber abzufedern. Laut Mindestlohnkommission sei es den Unternehmen in der Vergangenheit überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.
Minijob-Grenze wird ebenfalls steigen
Auch die Minijob-Grenze werde zum 1. Januar 2026 steigen. Sie liege aktuell bei 556 Euro brutto im Monat. Der gesetzliche Mindestlohn gelte auch für Minijobberinnen und Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich sei, steige die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit jeder Mindestlohnerhöhung. So werde sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden müsse.

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.