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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Bundesregierung: Agrargesetz hat Position der Erzeuger gestärkt
Die Verhandlungsposition der Lieferanten sei durch die Verbote unlauterer Handelspraktiken im Gesetz deutlich gestärkt worden. Vor allem bei verspäteten Kaufpreiszahlungen gebe es Verbesserungen für kleinere Betriebe. Dennoch sei weiterhin die Anwendung verbotener unfairer Handelspraktiken feststellbar, heißt es in der Unterrichtung.
Die Evaluierungsergebnisse machten deutlich, wo noch Handlungsbedarf bestehe. So müssten Ausweichbewegungen besser verhindert werden, mit denen verbotene Praktiken umgangen werden sollten. Auch würden weiter problematische Praktiken angewendet, beispielsweise unfaire Vereinbarungen zu Vertragsstrafen. Darüber hinaus, so der Bericht, dürften etablierte Geschäftsmodelle nicht erschwert werden, die allgemein als fair angesehen werden.
Von dem Erlass eines Verbots des Einkaufs von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen unterhalb ihrer Produktionskosten solle insbesondere aufgrund des „erheblichen unionsrechtlichen und nationalen Prozessrisikos und des erheblichen verwaltungstechnischen Aufwands der Umsetzung in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen werden“, schreibt die Bundesregierung.
Hintergrund der Evaluierung ist die im AgrarOLkG vorgesehene Überprüfung zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die Evaluierung wurde durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgenommen. Die Online-Befragung richtete sich an Unternehmen und Kunden der Agrar-und Ernährungswirtschaft und war im Januar 2023 in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt gestartet worden. (hib/NKI)

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