Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Bundesprogramm Energieeffizienz: ZVG begrüßt Wiedereröffnung

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die Wiederöffnung des Bundesprogramms Energieeffizienz ausdrücklich.

Das Bundesprogramm Energieeffizienz wird fortgesetzt. Bild: GABOT.

„Nach einem Jahr Pause kann die Erfolgsgeschichte des Bundesprogramms Energieeffizienz fortgeschrieben werden“, betont ZVG-Energieexpertin Gabriele Harring. Die Förderung von technischen Innovationen in den Betrieben habe bereits zu deutlichen Einsparungen bei den Betrieben geführt.

Im Haushalt des Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind für 2026 insgesamt 26 Mio. Euro vorgesehen – eine deutliche Aufstockung des Fördervolumens. Die Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2029. Der ZVG baut darauf, dass auch die Finanzierung zu gegebener Zeit fortgeschrieben wird.

„Wir sehen in der Wiedereröffnung einen wichtigen Impuls und wollen gemeinsam mit Politik und Praxis die erfolgreiche Entwicklung des Programms weiterführen“, unterstreicht Harring.

Seit dem 1. Oktober 2025 hat die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) die Projektträgerschaft vom Bundesministerium übernommen. Vorher erteilte Bescheide behalten ihre Gültigkeit, begonnene Projekte werden regulär weitergeführt. Für alle Anträge, die nach der alten Richtlinie bewilligt wurden, gilt weiterhin diese Version. Bedauerlicherweise ist nach wie vor kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zulässig.

Unverändert gefördert werden kann die Bestätigung der Maßnahmenumsetzung durch eine sachverständige Person – mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Nettoausgaben. Die Förderung von Batteriespeichern und Wärmetauschern ist künftig nur in Verbindung mit der Erzeugung und Eigennutzung erneuerbarer Energien und einer Energieberatung möglich. Neu aufgenommen wurden Topfpflanzen-Handling-Systeme; sie sind künftig mit bis zu 20% förderfähig.

Nicht mehr förderfähig sind dagegen Kompressoren und hocheffiziente LED-Beleuchtungssysteme sowie Energieberatungen im Zusammenhang mit einer CO2-Einsparinvestition. (ZVG)

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