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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Bundesnetzagentur: Ausschreibung für Biomasseanlagen
Mit dem neuen EEG hat der Gesetzgeber auch die Förderung der Biomasse auf eine wettbewerbliche Ermittlung umgestellt. "Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Zahlungen nach dem EEG
Die Höhe der Zahlungen für erneuerbaren Strom aus Biomasseanlagen ab einer Größe von 150 Kilowatt ist nunmehr wettbewerblich zu ermitteln. Sie ist nicht mehr gesetzlich vorgegeben. Hierzu führt die Bundesnetzagentur einmal pro Jahr ein Ausschreibungsverfahren durch. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Für diese Runde beträgt es 150 Megawatt.
Ausschreibungsbedingungen
Investoren können ihre Gebote bis zum 1. September 2017 abgeben. Das Höchstgebot beträgt 14,88 Cent/kWh. Es gilt grundsätzlich das Gebotspreisverfahren, wonach der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 11. August 2017.
Besonderheiten für bestehende Biomasseanlagen
Eine Besonderheit der Ausschreibungen für Biomasse ist, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen teilnehmen können. Diese können sich um eine zehnjährige Anschlussförderung bewerben, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Eine Mindestgebotsgröße gibt es hierbei nicht. Gebote mit einer Größe von 150 Kilowatt oder weniger erhalten den Preis des letzten noch bezuschlagten Gebots als Zuschlagswert. Der Höchstwert für Gebote für bestehende Anlagen beträgt in dieser Runde 16,9 Cent/kWh.
Die vorgegebenen Formulare und Bedingungen des Ausschreibungsverfahrens müssen zwingend eingehalten werden, damit das Verfahren schnell und rechtssicher abgewickelt werden kann.

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