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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Bundesagentur: Fördersätze für Windenergie an Land und für Biomasse sinken erneut
Die Bundesnetzagentur hat jetzt bekannt gegeben, dass, wie in den beiden vorangegangenen Quartalen, die Förderung von Windenergieanlagen an Land um 1,2% und von Biomasse um 0,5% zum 1. Juli 2016 gekürzt wird.
Der Netto-Zubau für Windenergie an Land liegt mit etwa 3.564 Megawatt erneut oberhalb des Zubaukorridors. Maßgeblich für die Berechnung der Fördersätze sind die Zubauzahlen der Monate Februar 2015 bis Januar 2016.
Bewegt sich der Zubau bei Windenergieanlagen an Land innerhalb des gesetzlichen Korridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4% pro Quartal vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 400 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 600 Megawatt sogar ansteigt.
Bei Biomasse bewegt sich der Zubau innerhalb des Bezugszeitraumes mit 25 Megawatt wieder unterhalb der angesetzten Zubaugrenze von 100 Megawatt ab der die Förderung zusätzlich zu der Basisdegression von 0,5% gekürzt wird.
Die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse müssen nach den Regeln des EEG 2014 ab 2016 quartalsweise angepasst werden.
Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Wind an Land und Biomasse sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a zu finden.

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