Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Brüssel: Neues EU-Saatgutrecht vorerst gescheitert

Das Plenum des EU-Parlaments hat am 11. März 2014 den Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregelung des europäischen Saatgutrechtes mit großer Mehrheit abgelehnt.

Das Plenum des EU-Parlaments hat am 11. März 2014 den Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregelung des europäischen Saatgutrechtes mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit ist die Verabschiedung einer einheitlichen EU-Saatgutverordnung in dieser Legislaturperiode gescheitert. Der Vorschlag, der im Mai 2013 von der EU-Kommission vorgelegt worden war, sollte vor allem die bisher 12 Richtlinien im Saat- und Pflanzgutbereich zu einer einheitlichen Verordnung zusammenfassen und damit eine Harmonisierung der bisherigen Regelungen erreichen. Nach diesem eindeutigen Votum des Parlaments muss die EU-Kommission nun einen neuen Vorschlag vorlegen, über den das neu gewählte EU-Parlament zu entscheiden hat.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich intensiv in die Diskussion über die Neuregelung des Saatgutrechts eingebracht. Mehrfach hat der DBV seine Besorgnisse geäußert, vor allem in Bezug auf die Vielzahl der Delegierten Rechtsakte aber auch hinsichtlich der im Entwurf vorgesehenen Ausnahmen im Nischenmarktbereich. An den in Deutschland etablierten Qualitätssicherungsmaßnahmen von der Feldanerkennung über die Beschaffenheitsprüfung im Rahmen der Saatgutanerkennung bis hin zur Kontrolle des in Verkehr gebrachten Saatgutes muss nach Ansicht des DBV im Kern unbedingt festgehalten werden.

Der DBV fordert, die Zeit jetzt zu nutzen, um eine zufriedenstellende Regelung hinsichtlich der für die Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung sehr grundlegenden Fragen der Sortenregistrierung und Saatgutanerkennung landwirtschaftlicher Sorten zu erreichen. Diese Grundpfeiler des Saatgutrechtes haben einen großen Einfluss auf die für die deutschen Landwirte wichtigen Aspekte Qualität und Verfügbarkeit. (DBV) 

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