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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Brüssel: EU-Agrarförderperiode ab 2023 genehmigt
Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Heute geht ein intensiver Verhandlungsprozess zu Ende. Mit dem GAP-Strategieplan unterstützen wir den notwendigen Transformationsprozess der Landwirtschaft, stärken die Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe und helfen der Landwirtschaft, die Folgen der Klimakrise zu bewältigen. Wir stärken die ökologisch nachhaltige Agrarwirtschaft, um auch in Zukunft unsere Ernährung zu sicheren und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen zu schützen. Mit der Agrarförderung ab 2023 honorieren wir Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Umwelt- und Klimaschutz und tragen dazu bei, die ländlichen Räume zukunftsfest zu machen.“
Um die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans zu flankieren, wird ein nationaler Begleitausschuss von Wirtschaft-, Sozial- und Umweltpartnern eingerichtet. Bereits im Dezember wird der Ausschuss zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen.
Bundesminister Özdemir: „Durch die bereits vereinbarte, begleitende Evaluierung wollen wir aus der Umsetzung des GAP-Strategieplans lernen, um die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten. Damit leisten wir auch wichtige Vorarbeiten, um die GAP ab 2027 weiterzuentwickeln und das System der Direktzahlungen durch die Honorierung von Klima- und Umweltleistungen angemessen zu ersetzen.“
Hintergrund:
Die Genehmigung durch die EU-Kommission bedeutet den Startschuss für die nationale Umsetzung der GAP ab 2023. Künftig stehen in Deutschland jährlich rund 6 Mrd. Euro an EU-Mitteln für ein nachhaltiges und resilientes Agrar- und Ernährungssystem sowie für attraktive ländliche Räume zur Verfügung.
Der Genehmigung war ein intensiver informeller Austauschprozess von Bund und Ländern mit der Europäischen Kommission vorangegangenen, in dem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den GAP-Strategieplan auf Basis der Brüsseler Anmerkungen in den letzten Monaten insbesondere beim Klima- und Umweltschutz sowie dem Erhalt der Biodiversität nachjustiert hat. Parallel wurde die Anpassung des nationalen Rechts in die Wege geleitet, damit dieses zum Start der neuen Förderperiode am 1. Januar 2023 ebenfalls in Kraft ist. Am 25. November werden die GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung im Bundesrat behandelt.

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