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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Brückenteilzeit: Filialisierte Unternehmen benachteiligt
„Wenn der Gesetzgeber festlegt, dass Brückenteilzeitansprüche erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl gelten sollen, dann ist das zunächst positiv. Doch viele Einzelhandelsunternehmen haben mehrere Filialen, die nach dem Willen der Bundesregierung bei der Schwellenwertberechnung alle zusammen als ein Unternehmen zählen sollen. Das überfordert in der Folge viele Händler“, so HDE-Geschäftsführer Jens Dirk Wohlfeil. Denn in der Praxis sei es eben nicht immer möglich, mit einem spontanen Personalaustausch zwischen den Filialen für Ersatz zu sorgen. Der Schwellenwert für den Anspruch auf Brückenteilzeit sollte deshalb auf Basis der einzelnen Filiale und ihrer Mitarbeiterzahl berechnet werden.
Die Bundesregierung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2019 einen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) einführen. Dabei gibt es schon heute eine Vielzahl an gesetzlichen Ansprüchen auf befristete Teilzeit wie beispielsweise Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Zudem ist der Arbeitgeber bereits nach heutigem Stand verpflichtet, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines freien Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. „Dieser weitere Ausbau der Rechte für Teilzeitarbeitnehmer beschädigt das Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen und belastet die Handelsunternehmen einseitig“, so Wohlfeil weiter. (PdH)

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