Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Brexit: EU-Staaten einigen sich auf Verschiebung

Die Botschafter der EU27 haben grünes Licht für einen Aufschub für den Brexit bis 31. Januar 2020 gegeben.

Die EU-Staaten einigen sich auf eine erneute Brexit-Verschiebung.

EU-Ratspräsident Donald Tusk hat einen Aufschub für den Brexit bis 31. Januar 2020 bestätigt. Die Botschafter einigten sich auf einen Beschlussentwurf zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 50, die das Vereinigte Königreich beantragt hatte. Sobald das Vereinigte Königreich dem heutigen Beschlussentwurf zugestimmt hat, wird das schriftliche Verfahren zur offiziellen Annahme des Textes durch die EU27 eingeleitet. Ein ungeordneter Brexit, der ohne Einigung am 31. Oktober gedroht hätte, ist damit zunächst abgewendet.

Der Entwurf sieht vor, dass der Austritt auch jeweils zum Monatsersten der vorangehenden Monate erfolgen kann, falls das Austrittsabkommen vorher ratifiziert wird. Eine Neuverhandlung des Austrittsabkommens in diesem Zeitraum wird durch den Beschlussentwurf jedoch ausgeschlossen.

Das Vereinigte Königreich bleibt bis zu seinem Austritt gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union ein Mitgliedstaat mit uneingeschränkten Rechten und Pflichten. Dazu gehört auch die Pflicht, einen Kandidaten für die Ernennung zum Kommissionsmitglied vorzuschlagen. Die weitere Verlängerung der Frist gemäß Artikel 50 darf die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Union und ihrer Institutionen nicht beeinträchtigen.

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