Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Brexit: EU leitet Verfahren ein

Die Europäische Kommission hat jetzt das Verfahren zur Unterzeichnung des Austrittsabkommens eingeleitet.

Die Europäische Kommission hat jetzt das Verfahren zur Unterzeichnung des Austrittsabkommens eingeleitet.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch die notwendigen formellen Schritte eingeleitet, um das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zum 30. März 2019 seitens der EU27 zu verabschieden. Konkret hat sie dazu zwei Vorschläge für Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss des Austrittsabkommens vorgelegt.

Die Chefunterhändler der EU und des Vereinigten Königreiches hatten sich Mitte November auf ein Austrittsabkommen geeinigt, das die Staats- und Regierungschefs der EU27 auf der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) am 25. November gebilligt hatten. Zugleich hatten sie die Kommission ersucht, „die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass das Abkommen am 30. März 2019 in Kraft treten kann, sodass der Austritt geordnet erfolgt.“

Das Austrittsabkommen umfasst alle Elemente des Rückzugs des Vereinigten Königreichs aus der EU: Bürgerrechte, Finanzen, eine Übergangszeit, die Überwachung des Abkommens, die Protokolle zu Irland, Gibraltar und Zypern sowie eine Reihe anderer Fragen der Trennung.

Der Rat muss nun die Unterzeichnung des Austrittsabkommens im Namen der Europäischen Union genehmigen. Das Europäische Parlament muss seine Zustimmung erteilen, bevor es vom Rat verabschiedet werden kann. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, muss es natürlich auch vom Vereinigten Königreich gemäß seiner eigenen verfassungsrechtlichen Anforderungen ratifiziert werden.

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