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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Bremen: Keine Nachtschicht für Mähroboter
Dazu Björn Fecker, Vertreter der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: "Mit dieser Regelung schützen wir gezielt die Arten, die auf unsere Rücksicht angewiesen sind. Wenn Mähroboter künftig nur noch tagsüber eingesetzt werden, bedeutet das einen wichtigen Schritt für den Erhalt unserer heimischen Tierwelt. Artenschutz beginnt oft im Kleinen, aber er wirkt groß, wenn wir gemeinsam Verantwortung übernehmen."
Deutschlandweit nimmt der Igelbestand drastisch ab - Bremen bildet da keine Ausnahme. Er wird mittlerweile auf den Roten Listen für Säugetiere als gefährdete Tierart eingestuft. Eine große Gefahr für die nachtaktiven Tiere sind Mähroboter, die in der Nacht betrieben werden. Igel sind keine Fluchttiere und kugeln sich im Gefahrenfall ein, um die Situation abzuwarten. Bei einem Zusammentreffen mit einem Mähroboter führt diese über Millionen Jahre bewährte Überlebensstrategie oft zum Tod des Tieres, weil es überrollt wird und durch die rotierenden Messer schwere Verletzungen davonträgt. Aber nicht nur Igel, auch Maulwürfe sowie Amphibien werden häufig Opfer der Mähmaschinen. Sowohl der Westigel (Erinaceus europaeus) als auch alle heimischen Amphibien werden durch das Naturschutzrecht besonders geschützt.
Die Allgemeinverfügung zum Nutzungsverbot von Rasenmährobotern in den Nachtstunden trat zum 18. Oktober 2025, in Kraft. Damit ist der Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet nur noch im Zeitraum von 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang erlaubt. Eine Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden, selbst wenn kein Tier verletzt wurde.

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