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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Botanischer Garten Berlin: Öffnet am 5. Mai 2020
Grüne Erholung – aber sicher. Der Botanische Garten führt Online-Ticketing ein, um Besucherzahlen zu limitieren und Gäste und Personal angemessen zu schützen. Am 5. Mai wird das komplette Freigelände wieder geöffnet, die Gewächshäuser bleiben zunächst geschlossen. Der Eintritt ist ab sofort nur noch mit einem vorab erworbenen Onlineticket für festgelegte Zeitfenster möglich.
„Wir freuen uns, dass wir die Freianlagen wieder öffnen dürfen – und damit den Berlinerinnen und Berlinern einen Ort des Aufatmens, des Naturgenusses und der Erholung zurückgeben können. Um Risikosituationen wie Warteschlangen oder Ballungen an den Eingängen von vornherein zu reduzieren und verantwortliche Maximalzahlen an Gästen einzuhalten, werden wir Tickets ab sofort nur noch online anbieten können“, so Direktor Thomas Borsch. Die Sicherheit und die Gesundheit der Gäste und des Personals stehen beim Botanischen Garten im Vordergrund – dies bedingt, dass der Besuch nun vorab geplant sein will: „Unser Ticketpartner bietet zudem eine telefonische Bestell-Hotline an und damit eine Alternative zum Onlinekauf. In diesen Zeiten erfordert es der gesamtgesellschaftliche Zusammenhalt, dass wir verantwortliches Planen in den Vordergrund stellen. Wir danken bereits jetzt allen unseren Gästen für ihr Verständnis und die Mithilfe“, schließt Thomas Borsch.
Den Botanischen Garten unterstützen
Für die Wiederöffnung des Botanischen Gartens in Zeiten von Corona werden die Besucherzahlen auf maximal 1000 Gäste gleichzeitig reduziert, damit werden bis zu 250 Gäste pro Stunde eingelassen. Darüber hinaus werden die Hygienestandards im Botanischen Garten erhöht und der Arbeitsschutz im Besucherservice unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben des Bundesarbeitsministeriums und des Berliner Senats gesichert.
Die limitierte Besucherzahl führt bei erhöhtem Personaleinsatz zu deutlich höheren Kosten bei weniger Einnahmen. Auch die mehrwöchige Schließung und Absage von Veranstaltungen wie dem Berliner Staudenmarkt hat bereits zu starken Einbußen geführt. „Wir freuen uns momentan ganz besonders, wenn die Berlinerinnen und Berliner ihren Hauptstadtgarten in der Coronakrise unterstützen mit ihrem Besuch. Und natürlich wünschen wir allen eine unbeschwerte Auszeit bei uns im Garten, der momentan in voller Frühlingsblüte steht“, so Direktor Thomas Borsch.
Das Corona-Einlassmanagement auf einen Blick
- Einlass an beiden Garteneingängen ausschließlich mit Onlineticket – die Tickets geben ein einstündiges Einlassfenster vor und gelten für bis zu 4 Stunden Aufenthalt im Garten.
- Ticketverkauf online unter www.botanischer-garten-berlin.de und auf der Seite des Ticketpartners
- Es gibt keinen Kartenverkauf vor Ort.
- Ermäßigte Karten werden nicht verkauft.
- Auch Gäste, die von der Zahlung eines Eintritts befreit sind (z.B. Jahreskarteninhaber, Mitglieder im Verein der Freunde), buchen für ihren Besuch ein Zeitfenster vorab (kostenfrei über online-Ticketing).
- Alternativ zum Online-Kauf kann das Ticket telefonisch über eine Hotline gebucht werden.
- Der Besuch im Botanischen Garten ist nur unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensrichtlinien zur Beachtung der Vorgaben des Berliner Senats zur Eindämmung des Coronavirus möglich.
- Der Besuch ist maximal zu zweit oder mit Angehörigen eines Haushalts gestattet.
- Der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen ist jederzeit einzuhalten.
- Erholungspausen auf Sitzbänken sind unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.
- Nur auf dem ausgewiesenen Liegerasen vor den Gewächshäusern ist eine Erholungspause im Mindestabstand von 5 Metern erlaubt, jedoch kein Picknick.
- Die Toilettenräume dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden oder mit Angehörigen eines Haushalts.

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