Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BNN: Wahlfreiheit beim Mittagessen

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. fordert die volle Wahlfreiheit für Verbraucher*innen bei Lebensmitteln, die durch Genome Editing verändert wurden.

Der Verbraucher soll die Wahl haben was auf dem Teller landet. Bild: GABOT.

Anlässlich des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 07. Juni 2019 ausgerichteten Forums zu den auch als Genome Editing bezeichneten, neuen gentechnischen Methoden, fordert der Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. (BNN) volle Wahlfreiheit für Verbraucher*innen. Die neuen molekularbiologische Verfahren sind vollständig als Gentechnik einzustufen. Deshalb müssen sie entsprechend gekennzeichnet und der gesetzlich vorgeschriebenen Risikoanalyse unterzogen werden.

„Eine überwiegende Mehrheit der Verbraucher*innen in Deutschland lehnt Gentechnik auf dem Teller vehement ab. Damit alle auch in Zukunft noch frei wählen können was sie essen, muss klar erkennbar sein, ob Produkte mit Hilfe von Gentechnik entwickelt wurden. Dies gilt selbstverständlich auch für die neuen gentechnischen Züchtungsmethoden“, erläutert Elke Röder, Geschäftsführerin Politik und Grundlagen im BNN.

Gentechnik-Befürworter bemühen sich, die Verfahren des Genome Editing zu verharmlosen und aus dem geltenden Gentechnik-Recht herauszuhalten. Das werten die Mitglieder des BNN als Versuch, Gentechnik durch die Hintertür auf den Markt zu bringen. „Die große Ablehnung seitens der Bevölkerung soll umgangen werden, in dem gentechnisch veränderte Produkte nicht mehr als solche gekennzeichnet werden müssen“, so Röder. Die Erfassung durch das Gentechnikgesetz ist notwendig, weil die Techniken sonst ohne die dort festgelegten Regeln eingesetzt werden und Sicherheitsprüfungen entfallen würden. Schon jetzt sind die Richtlinien längst nicht umfassend genug, um mögliche, weitreichende Risiken für Mensch und Natur adäquat bewerten zu können.

2018 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Genome Editing in den Geltungsbereich der EU-Rechtsvorschriften zur Gentechnik fällt und die entsprechenden Risikoprüfungen sowie Genehmigungs- und Kennzeichnungsvorschriften anzuwenden sind. (BNN)

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