- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- BMLEH: Stoffstrombilanzverordnung wird a...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BMLEH: Stoffstrombilanzverordnung wird abgeschafft
Bundesminister Rainer: „Wir haben als Koalition versprochen, überbordende Bürokratie abzubauen. Ein Zuviel an Bürokratie ist der größte Hemmschuh für wirtschaftliches Wachstum. Schon heute – sieben Wochen nach Amtsantritt – haben wir geliefert. Bislang waren Landwirtinnen und Landwirte verpflichtet, extrem detailliert zu dokumentieren, was sie wann und wo auf ihren Feldern ausbringen. Das ist hochbürokratisch und wird von der EU so nicht einmal gefordert. Also weg damit. Damit befreien wir unsere Höfe von jährlich 18 Mio. Euro Bürokratieballast. Wir schaffen schlanke, praxisnahe Regelungen, die funktionieren anstatt zu frustrieren.“
Hintergrund
Die Stoffstrombilanzverordnung wurde 2018 eingeführt, um zusätzliche Transparenz über betriebliche Nährstoffflüsse zu schaffen. Sie betrachtet gesamtbetrieblich die Nährstoffe (Stickstoff und Phosphor), die in den Betrieb hineingehen (mit Düngemitteln, Futtermitteln, Tieren, Pflanzgut usw.) und aus dem Betrieb wieder herausgehen (mit pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, Wirtschaftsdüngern usw.). In der Praxis hat sie sich jedoch als bürokratisch, praxisfern und wenig zielführend erwiesen: Wichtige Regelungsbestandteile gelten nicht mehr und viele Vorgaben passen nicht mehr zum Betriebsalltag. Eine Weiterentwicklung wurde von den Bundesländern mehrheitlich abgelehnt.
Nicht zielführende Bürokratie wird abgebaut – ohne dabei Umweltstandards aufzugeben. Die Düngeverordnung bleibt in Kraft und sichert weiterhin eine gute fachliche Praxis bei der Düngung: Sie legt unter anderem fest, welche Mengen, zu welchen Zeiten und unter welchen Bedingungen Düngemittel ausgebracht werden dürfen. Zusätzlich arbeitet das BMLEH an dem geplanten Wirkungsmonitoring, mit dem Deutschland seine Zusagen gegenüber der EU-Kommission einhält.
Im nächsten Schritt wird das BMLEH zügig eine Novelle des Düngegesetzes vorlegen. Damit schafft die Bundesregierung eine moderne und verlässliche Rechtsgrundlage – für ein effizientes, umweltgerechtes und zugleich praxistaugliches Nährstoffmanagement.

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.