Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BMLEH: Stoffstrombilanzverordnung ist Geschichte

Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde gestern im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vermeldet das Ende der Stoffstrombilanzverordnung.

Die Verordnung war 2018 eingeführt worden. Landwirtinnen und Landwirte mussten nachweisen, in welchem Umfang Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor in einen Betrieb hineingehen und ihn wieder verlassen. In der Praxis hatte sie sich als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen.

Bundesminister Alois Rainer erklärte: „Die Stoffstrombilanzverordnung ist Geschichte. Mit dem Aus der Verordnung setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um – und gehen einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung im landwirtschaftlichen Bereich. Den jährlichen Bürokratieaufwand auf den Höfen senken wir dadurch um rund 18 Millionen Euro. Wir ersetzen dabei nicht Umweltschutz durch Bürokratieabbau, sondern verfolgen beides.“

Die Abschaffung der Verordnung hat keine negativen Folgen für die Qualität des Grundwassers. Die fachlichen Anforderungen an die Düngung bleiben unverändert bestehen: Die Düngeverordnung regelt weiterhin, wann, wie viel und unter welchen Bedingungen Nährstoffe auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden dürfen. Das BMLEH arbeitet zudem an einem Monitoring zur Prüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung. Damit wird nicht nur die Qualität des Grundwassers gesichert. Es wird auch eine Voraussetzung für Abstimmungen mit der Europäischen Kommission darüber geschaffen, wie sich bei den Auflagen zur Düngung in belasteten Gebieten das Verursacherprinzip weiter stärken lässt.

Zudem wird das BMLEH ein Verfahren zur Änderung des Düngegesetzes schnellstmöglich einleiten. Ziel ist ein modernes, praxistaugliches und verlässliches Düngerecht, das Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit gibt, den Schutz von Böden und Gewässern gewährleistet und eine effiziente und umweltgerechte Düngung ermöglicht.

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