Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BMEL: Sozialschutz-Paket II

In der letzten Sitzung des Bundeskabinetts haben die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine gemeinsame "Protokollerklärung" zum Sozialschutz-Paket II abgegeben.

Durch eine Anpassung bei den Hinzuverdienstgrenzen beim Kurzarbeitergeld müssen für die Landwirtschaft als systemrelevante Branche zusätzliche Anreize gesetzt werden. Bild: GABOT.

Vor dem Hintergrund der geplanten Anhebung des Kurzarbeitergelds betonen die Minister die Notwendigkeit, die Arbeitsmöglichkeit für einheimische Saisonkräfte weiter attraktiv zu halten.

Erklärung

"Da das Kurzarbeitergeld von 67% stufenweise auf maximal 87% steigt, verringern sich die Anreize für die Aufnahme einer zusätzlichen, vorübergehenden Beschäftigung. In der Landwirtschaft besteht aber ein erheblicher Bedarf an Arbeitskräften, der angesichts der Einreisebeschränkungen für ausländische Saisonarbeitskräfte nicht wie bisher gedeckt werden kann.

Wir müssen daher die Arbeitsmöglichkeiten für einheimische Kräfte in der Landwirtschaft weiterhin attraktiv halten. Was nicht gesät, gepflanzt, geerntet und transportiert wird, fehlt im Lebensmitteleinzelhandel zur Versorgung der Bevölkerung.

Durch eine Anpassung bei den Hinzuverdienstgrenzen beim Kurzarbeitergeld müssen für die Landwirtschaft als systemrelevante Branche zusätzliche Anreize gesetzt werden.

Daher ist eine weitere Anpassung der Regelung in Form einer Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Kurzarbeitergeld für systemrelevante Branchen und Berufe befristet bis Ende Oktober 2020 im parlamentarischen Verfahren erforderlich.

Wird während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine andere Tätigkeit in systemrelevanten Branchen und Berufen aufgenommen, soll das daraus erzielte Entgelt nicht dem Ist-Entgelt hinzugerechnet werden." (BMEL/BMI/BMW)

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