Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BMEL: Neue Düngeverordnung in Kraft

Die neue Düngeverordnung ist jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat somit am 1. Mai 2020 in Kraft.

Die Novellierung der Düngeverordnung ist jetzt in Kraft. Bild: GABOT.

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie war es notwendig geworden, dass Deutschland seine Düngevorgaben verschärft, um die Nährstoffeffizienz zu verbessern und die Nitratgehalte in den belasteten Teilen des Grundwassers zu reduzieren. Nach intensiven Verhandlungen der Bundesregierung mit der EU-Kommission hatte der Bundesrat am 27. März 2020 der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung zugestimmt.

Die neue Düngeverordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am morgigen 1. Mai 2020 in Kraft getreten.

Dabei hat das Bundesministerium im Sinne der Landwirte bei der EU-Kommission erreicht, dass Teile der Verordnung erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Denn die Branche steht angesichts der Corona-Pandemie vor zusätzlichen Herausforderungen. Konkret hat die Kommission zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung der „roten Gebiete“ sowie die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten erst zu Beginn des kommenden Jahres umgesetzt werden müssen.

Die im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung eingegangenen Stellungnahmen zur Verordnung wurden im Bundeslandwirtschaftsministerium intensiv geprüft. Änderungsbedarf am Aktionsprogramm zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie hatte sich dabei nicht ergeben – entsprechend tritt die neue Düngeverordnung morgen in Kraft.

Bei der Umsetzung der neuen Regelungen unterstützt das Ministerium die Landwirte finanziell. Schwerpunkt wird die Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein. (BMEL)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.