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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BMEL: Erste Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes in Kraft
Das am 30. Juni 2020 in Kraft getretene Erste Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dient der nationalen Umsetzung der Nitratrichtlinie der EU und hat somit auch Auswirkungen auf die Cross Compliance-Regelungen im Rahmen der EU-Agrarförderung. Darauf macht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte aufmerksam.
Der neue §38a WHG sieht für landwirtschaftlich genutzte Flächen mit durchschnittlicher Hangneigung von mindestens 5% im Abstand von 20 Metern zu Gewässern vor, dass innerhalb eines Abstandes von fünf Metern zur Böschungsoberkante des Gewässers eine ganzjährig geschlossene Begrünung zu erhalten oder herzustellen ist. Bei Gewässern ohne ausgeprägte Böschungsoberkante ist die Linie des Mittelwasserstandes maßgeblich. Ferner darf eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbewuchses nicht mehr als einmal innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren durchgeführt werden, wobei der erste Fünfjahreszeitraum mit Ablauf des 30. Juni 2020 begonnen hat.
Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt. (BMEL)

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