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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BMEL: Erlässt Verordnung zu Cannabis-Forschungsprojekten
Das regelt eine Verordnung, die der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, jetzt unterzeichnet hat. Wissenschaftliche Einrichtungen und Unternehmen können nach Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt Anträge für entsprechende Projekte bei der BLE einreichen.
Der Bundestag hat mit Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Aufgabe übertragen, die zuständige Stelle für die Bearbeitung von Forschungsanträgen zu Konsumcannabis und Nutzhanf zu benennen. Die nun erlassene Verordnung – die Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung – regelt: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird entsprechende Forschungsanträge prüfen und die genehmigten Projekte überwachen. Zuvor lag diese Aufgabe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das BfArM bleibt zuständige Behörde für Forschung mit medizinischem Cannabis.
Forschung an und mit Konsumcannabis ist daher ab jetzt wieder möglich, aber erlaubnispflichtig. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen die im Konsumcannabisgesetz vorgegebenen Kriterien erfüllen, die vorgeschriebene Sachkenntnis nachweisen und das Forschungsinteresse belegen. Nicht nur Hochschulen, auch Unternehmen können Forschungsanträge stellen. Forschung kann dazu beitragen, den Schwarzmarkt effektiv einzudämmen, die gesundheitliche Prävention auszubauen und die Debatte zu versachlichen.
Die nun erlassene Verordnung entspricht nicht der laut dem Eckpunktepapier der Bundesregierung vorgesehenen „zweiten Säule" der Cannabislegalisierung, für die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend zuständig ist.

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