Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BMEL: Dürrehilfsprogramm läuft

Die Vereinbarung für das Dürrehilfsprogramm ist jetzt von allen teilnehmenden Bundesländern unterzeichnet worden.

Insgesamt stellen Bund und Länder im Dürrehilfsprogramm bis zu 340 Mio. Euro bereit. Bild: GABOT.

Nachdem die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, die gemeinsame Verwaltungsvereinbarung Anfang des Monats als Erste unterzeichnet hatte, haben nun die Länder nachgezogen. Alle 14 Bundesländer, die sich an dem Programm beteiligen, haben die Vereinbarung unterschrieben. Die Vereinbarung ist die Grundlage für das Bund-Länder-Dürrehilfsprogramm für Landwirte und tritt nach Unterzeichnung in Kraft. Insgesamt stellen Bund und Länder bis zu 340 Mio. Euro bereit, jeweils 170 Mio. Euro der Bund und die Länder. Hilfen können Betriebe beantragen, die einen Ernteverlust von mindestens 30% zu beklagen haben und dadurch existenzgefährdet sind.

Hintergrund

Der Sommer 2018 in Deutschland war durch eine außergewöhnlich lange, extreme Hitzewelle und eine starke, lange anhaltende Trockenheit geprägt. Durch die Dürre sind erhebliche Schäden in der Landwirtschaft in den meisten Bundesländern entstanden. Daher hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Trockenheit als ein außergewöhnliches Witterungsereignis von nationalem Ausmaß eingestuft. Das war die Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen der Länder. Denn der Bund kann nur ausnahmsweise im Rahmen der gesamtstaatlichen Repräsentation und Verantwortung finanzielle Hilfe leisten.

Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind für Hilfen nach außergewöhnlichen Naturereignissen die Länder zuständig. Auch die Umsetzung des Dürrehilfsprogramms und die Auszahlung der Hilfen sind Ländersache. Um den betroffenen Landwirten schnell zu helfen, können die Bundesländer Abschlagszahlungen leisten. (Quelle: BMEL)

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