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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BMEL: Bundesprogramm Energieeffizienz überarbeitet
Gefördert werden einzelbetriebliche Energieberatungen und Investitionen – wie beispielsweise in Energiespeicher- und Effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen, Energieschirme für den Gartenbau oder alternative Antriebssysteme für Landmaschinen, zum Beispiel Elektro-Traktoren. Weiterhin wird der überbetriebliche Wissenstransfer gefördert. Neu hinzugekommen ist die Fördermöglichkeit für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Ziel des Programms ist es, die CO2-Emissionen in landwirtschaftlichen und Gartenbau-Unternehmen zu reduzieren – und so unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden und sich damit krisenfester aufzustellen.
Hintergrund
Das "Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau" unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in der landwirtschaftlichen Primärproduktion und im Gartenbau. Seit 2020 ist das Programm ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für die Landwirtschaft und wird aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert. Um die Umsetzung der Klimaziele zu beschleunigen, wurde das Bundesprogramm Energieeffizienz in das Sofortprogramm Klimaschutz der Bundesregierung aufgenommen.
Das Bundesprogramm Energieeffizienz hat zwei Förderrichtlinien, Teil A (Landwirtschaftliche Primärproduktion) und Teil B (Erneuerbare Energieerzeugung). Bei der Überarbeitung hat das BMEL die Förderrichtlinie A vereinfacht und hinsichtlich der Förderkonditionen verbessert.

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