Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BLE: Widerruf von Kaiso Sorbie und Hunter

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung der Pflanzenschutzmittel Kaiso Sorbie und Hunter zur Anwendung an Teekräutern widerrufen.

Zulassung der Pflanzenschutzmittel Kaiso Sorbie und Hunter zur Anwendung an Teekräutern widerrufen. Bild: GABOT.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 17. Januar 2019 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Kaiso Sorbie (Zulassungsnummer 006387-00), auch vertrieben als Hunter (006387-60), zur Anwendung an Teekräutern widerrufen. Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt. Der Widerruf erfolgt von Amts wegen.

Hintergrund

In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission vom 5. Juli 2018 werden die RHG für lambda-Cyhalothrin ab dem 26. Januar 2019 in einigen Erzeugnissen abgesenkt.

Die abgesenkten RHG gelten für Erzeugnisse, die ab dem 26. Januar 2019 hergestellt oder in die EU eingeführt werden. Behandelte Erzeugnisse, die vor diesem Datum geerntet oder in die EU eingeführt wurden, sind also auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, wenn sie die vor der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2018/960 geltenden RHG einhalten.

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