Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BLE: Untersagt unlautere Handelspraktiken

Im Jahr 2024 konnte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erstmals Unterlautere Handelspraktiken (UTP) in zwei Fällen untersagen.

Im Jahr 2024 konnte die BLE erstmals unterlautere Handelspraktiken (UTP) in zwei Fällen untersagen.

Zwei Verfahren leitete die BLE 2024 ein – eines befindet sich noch in der Bearbeitung, ebenso wie zwei weitere Verfahren aus dem Jahr 2023. Das geht aus dem nun veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2024 hervor.

Insgesamt gingen 2024 fünf Beschwerden bei der BLE ein, von denen eine zur Einleitung eines Verfahrens führte. In den anderen Fällen hatte sich der Vorwurf des Beschwerdeführers nicht erhärtet oder Käufer und Lieferant fanden eine einvernehmliche Lösung, nachdem der Lieferant die Beschwerde bei der BLE gegenüber dem Käufer erwähnte. 

„Als Durchsetzungsbehörde beobachten wir, dass immer mehr Lieferanten von den UTP-Verboten und ihren Rechten wissen, sich bei Fragen an die BLE wenden und sie dieses Wissen zunehmend in Verhandlung mit ihren Käufern einsetzen", stellt Dr. David Jüntgen, Referatsleiter UTP in der BLE, fest. „Wie auch in den vergangenen Jahren bleibt der kooperative Ansatz ein wichtiger Aspekt unserer Tätigkeit." In rund vierzig Fällen hatten sich Marktteilnehmer 2024 mit Fragen zur praktischen Anwendung des Gesetzes an die BLE gewandt. In einigen Fällen konnten durch die BLE-Beteiligung konstruktive und schnelle Lösungen gefunden und streitige Verfahren vermieden werden.

Zwei Verfahren abgeschlossen – gerichtliche Klärung steht aus

Die BLE hat im Jahr 2024 erstmals in zwei Verfahren Unlautere Handelspraktiken von Lebensmitteleinzelhändlern gegenüber wirtschaftlich schwächeren Lieferanten von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen festgestellt und untersagt. Im ersten Verfahren ging es um sogenannte Sortimentsleistungen, im zweiten um überlange Zahlungsziele für frische Milch- und Sahneprodukte.

Beide Entscheidungen sind von den betroffenen Lebensmitteleinzelhändlern angefochten worden. Die Gerichtsverfahren sind beim OLG Düsseldorf anhängig und werden voraussichtlich zur Klärung wichtiger Grundsatzfragen im Recht der Unlauteren Handelspraktiken beitragen.

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