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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BLE: Tätigkeitsbericht zu Unlauteren Handelspraktiken
Von den fünf neu eingeleiteten Verfahren im Jahr 2022 beruhten zwei auf Beschwerden, drei wurden von Amts wegen eingeleitet. Ein Verfahren aus dem Jahr 2021 sowie drei aus 2022 konnten abgeschlossen werden – Verstöße gegen UTP-Verbote wurden abschließend nicht festgestellt.
Der Austausch mit Unternehmen und Verbänden und die Unterstützung bei der Einhaltung der UTP-Verbote bildete 2022 einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit. Denn im vergangenen Juni endete die einjährige Übergangsfrist, um Verträge an das AgrarOLkG anzupassen. In mehr als 50 konkreten Fällen führte die BLE Gespräche mit Unternehmen zur Anwendung des Gesetzes (kooperativen Regulierungsansatz).
Gemischte Resonanz auf das AgrarOLkG aus der Praxis
Seit Inkrafttreten des AgrarOLkG und der UTP-Verbote sind rund 20 Monate vergangen. Eine erste Zwischenbilanz zeigt gemischte Reaktionen: Einerseits äußern sich Lieferanten sehr positiv über das Gesetz und berichten von konkreten Verbesserungen für sie. Andere üben Kritik: Das Agrar-OLkG biete ihnen gegen einige Praktiken ihrer Abnehmer, die sie als unfair empfinden, keinen Schutz. Andere Lieferanten drückten gegenüber der BLE die Sorge aus, dass der für sie beabsichtigte Schutz in der Praxis zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber nicht geschützten Konkurrenten bis hin zur Gefährdung von etablierten Geschäftsmodellen und Existenzen führe.
Die Resonanzen aus den Gesprächen mit Wirtschaftsteilnehmern wird die BLE in die Evaluierung des UTP-Gesetzes einbringen, die vom Gesetzgeber für Juni 2023 vorgesehen ist.
Anonymes Hinweisgebersystem gestartet
Damit unlautere Handelspraktiken vollständig anonym an die BLE gemeldet werden können, richtete die Durchsetzungsbehörde Ende 2022 ein anonymes Online-Hinweisgebersystem ein.
Das Internetangebot wurde um zwei Erklärfilme zu den UTP-Verboten sowie einem ausführlichen Fragen-und-Antworten-Bereich, der bei der praktischen Anwendung des Gesetzes hilft, erweitert.
Hintergrund
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist als Durchsetzungsbehörde zuständig. (BLE)

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