Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BLE: Anwendung von Ortiva gestoppt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Ruhens für das Pflanzenschutzmittel Ortiva hinsichtlich der Anwendung an Kohlrabi im Gewächshaus angeordnet.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 20. Juni 2017 für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Ortiva (Zulassungsnummer 024560-00) an Kohlrabi im Gewächshaus das Ruhen angeordnet.

Das Pflanzenschutzmittel wird auch unter den folgenden Handelsbezeichnungen vertrieben:

  • Boccacio Rosen Pilz-Frei (Zul.-Nr. 024560-73)
  • COMPO Ortiva Rosen Pilz-frei (024560-67)
  • COMPO Ortiva Rosen-Pilzschutz (024560-65)
  • COMPO Ortiva Spezial Pilz-frei (024560-72)
  • COMPO Ortiva Universal Pilz-frei (024560-68)
  • Detia Pflanzen Pilz-frei (024560-70)
  • Fungisan Gemüse-Pilzfrei (024560-63)
  • Fungisan Rosen- und Gemüse-Pilzfrei (024560-69)
  • Fungisan Rosen-Pilzfrei (024560-61)
  • Gemüse-Pilzfrei Saprol (024560-66)
  • Ortiva Pilz-frei (024560-71)
  • Quadris (024560-74)
  • Rosen Pilz-Frei Boccacio (024560-62)
  • Rosen- und Gemüse-Pilzfrei Rospin (024560-64)
  • Rosen-Pilzfrei Saprol (024560-60)

Die Anwendung an Kohlrabi im Freiland bleibt unverändert in Kraft.

Hintergrund

Auf Kohlrabiblätter ist seit dem 1. Januar 2017 ein niedrigerer Rückstandshöchstgehalt (RHG) anzuwenden, bedingt durch eine geänderte Systematik der Kulturgruppen. Bisher waren Kohlrabiblätter den Baby-Leaf-Salaten (einschließlich der Brassica-Arten) zugeordnet. In dieser Gruppe gilt für den Wirkstoff Azoxystrobin ein RHG von 15 mg/kg. Seit dem 1. Januar 2017 werden Kohlrabiblätter gemäß der Verordnung (EU) Nr. 752/2014 in die Gruppe Grünkohl eingeordnet; dafür gilt ein RHG von 6 mg/kg. Aufgrund der vorliegenden Rückstandsdaten ist unsicher, ob dieser Wert nach der Anwendung von Ortiva an Kohlrabi im Gewächshaus eingehalten werden kann. Der Zulassungsinhaber hat angekündigt, demnächst weitere Unterlagen zur Klärung der Rückstandssituation einzureichen. (BLE)

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