Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Biozid-Verordnung: IVA sieht Überregulierung

Das am 25. Juni 2021 vom Bundesrat beschlossene Selbstbedienungsverbot für Produkte wie Mückensprays, Mottenpapiere oder Ameisenköder ist nach Ansicht des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) ein überflüssiger und sogar schädlicher nationaler Alleingang.

Der IVA sieht in der neuen Biozid-Verordnung einen schädlichen nationalen Alleingang.

Die betroffenen Mittel sind im Rahmen der geltenden EU-Biozidprodukte-Verordnung bereits streng reguliert. Die EU-Verordnung bezeichnet sie ausdrücklich als „notwendig“, um Organismen zu bekämpfen, die der menschlichen oder tierischen Gesundheit schaden können.

Viele Biozid-Produkte haben sich seit Jahrzehnten in Millionen Haushalten bewährt. Mit der nun verabschiedeten Verordnung wird Verbrauchern künftig der Zugang zu diesen haushaltsüblichen Produkten deutlich erschwert. Der stationäre wie auch der Online-Handel dürfen solche Biozide dann nur noch nach ausführlicher Beratung durch eigens geschulte Verkäufer abgeben.

„Warum nur in Deutschland Verbraucher auf einmal nicht mehr in der Lage sein sollen, trotz der ausführlichen Packungsbeilagen mit den Produkten verantwortungsvoll umzugehen, bleibt das Geheimnis des Gesetzgebers“, kritisiert IVA-Geschäftsführer Martin May. Er verweist außerdem auf den extrem hohen finanziellen und administrativen Aufwand, der in Form von Investitionen für abschließbare Schränke und Mitarbeiterschulungen auf den Handel zukommt: „Unter diesen Umständen werden Supermärkte und Drogerien die Produkte absehbar aus dem Sortiment nehmen, weil der Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag steht.“

Die Verordnung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Ein Hoffnungsschimmer bleibt den zumeist mittelständischen Herstellern der betroffenen Produkte und dem Handel noch: Der Bundesrat hat mit der Verordnung eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, während der Übergangszeit zu prüfen, ob es verbraucherfreundlichere und unbürokratischere Lösungen gibt. (IVA)

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