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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BHKW-Anlagen: Aussetzung der Energiesteuerentlastung
Seit dem 1. April 2012 erhalten Blockheizkraftwerke (BHKW) unter 2 MW für den Brennstoffbezug keine Energiesteuerrückerstattung mehr. Grund hierfür ist ein zu spät gestellter Antrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf Verlängerung der beihilferechtlichen Ausnahmeregelung bei der EU-Kommission.
Gemäß § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Energiesteuergesetz (EnStG) wird für KWK-Anlagen unter bestimmten Bedingungen eine völlige Energiesteuerentlastung auf die eingesetzte Brennstoffmenge gewährt. Voraussetzung für die Steuerrückerstattung ist ein Jahresnutzungsgrad der Anlage von mindestens 70%.
Diese Regelung wurde von der EU-Kommission am 13. Februar 2002 als zulässige staatliche Beihilfe bis zum 31. März 2012 gewährt. Da über den im Oktober 2011 eingereichten Verlängerungsantrag seitens der EU-Kommission noch nicht entschieden wurde, hat nun das BMF einen (vorläufigen) Bearbeitungs- und Auszahlungsstopp verfügt.
Die Regelung betrifft KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Nennleistung von 2 MW. KWK-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 2 MW sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Die Aussetzung gilt allerdings nur für den Brennstoffeinsatz in KWK-Anlagen, der ab dem 1. April 2012 erfolgte. Anträge für eine Energiesteuerrückerstattung des Betriebsjahres 2011, die erst jetzt gestellt werden, sowie Rückerstattungsanträge für die Monate Januar bis März 2012 sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Da der Anspruch auf Steuerermäßigung im Energiesteuergesetz weiterhin besteht, wird den Betreibern geraten, wie gehabt den Antrag auf Steuerermäßigung beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Der entsprechende Antrag (Formularvordruck Nr. 1117) findet sich auf der Internetseite des Zoll unter www.zoll.de.
Die Energiesteuer-Rückerstattung ist ein wichtiger Bestandteil für den wirtschaftlichen Betrieb einer BHKW-Anlage und leistet einen Beitrag zur Liquiditätssicherung der Betriebe. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) zeigt sich deshalb verärgert, dass eine rechtzeitige Antragsstellung zur Verlängerung der Beihilferegelung versäumt wurde. Wann mit einer Entscheidung der Kommission gerechnet werden kann, konnte im BMF noch nicht in Erfahrung gebracht werden.
Einmal mehr zeigt sich die Behinderung der effizienten KWK-Technologie, mit der ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden soll, durch die Finanzverwaltung. Auch die angemessene Umsatzbesteuerung beim Wärmebezug aus eigenen Blockheizkraftwerken ist weiterhin nicht geklärt. Bislang werden die Betriebe hier durch ungerechtfertigt hohe Umsatzsteuerzahlungen belastet.
Für die Unternehmen des Gartenbaus ist es bereits das zweite Mal seit 2008, dass Fehler oder Versäumnisse in gültigen Gesetzen auf dem Rücken der Gärtner ausgetragen werden. Planungssicherheit ist kaum noch möglich. Die EU-Kommission hatte damals entschieden, dass die Steuerbegünstigungen für Unterglasbetriebe teilweise nicht mit EU-Beihilferecht vereinbar waren und die Unternehmen zu Rückzahlungen von bereits erstatteten Beträgen verpflichtet. Um dem vorzubeugen, scheint das BMF jetzt diesen Auszahlungsstopp erlassen zu haben. (ZVG)

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