Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BGL: Durch Corona-Einreiseverordnung drohen Versorgungsengpässe

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main warnt die Bundesregierung angesichts des Beschlusses zur Coronavirus-Einreiseverordnung abermals davor, dass sie Versorgungsengpässe für Bevölkerung und Wirtschaft riskiert. Erhöht wird diese Gefahr durch weiterhin bestehende Unklarheiten im Hinblick auf die von den Bundesländern geregelten Quarantäne-Verordnungen.

Wenn die Räder nicht rollen hat das Auswirkungen auf die Versorgungslage. Bild: GABOT.

Lkw-Fahrer, die im Ausland festsitzen oder sich unnötig lange in Quarantäne befinden müssen, können keine Lebensmittelgeschäfte oder Tankstellen beliefern“, moniert BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt. Und weiter: „Was nützen unseren Fahrerinnen und -Fahrern die bundeseinheitlichen Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung, wenn sie sich dann im Dickicht der 16 unterschiedlichen Quarantäne-Verordnungen der Bundesländer verlieren? Auch bei den Quarantäne-Bestimmungen mahnen wir im Interesse der Menschen hinter dem Lkw-Lenkrad dringendst bundeseinheitliche Lösungen an!“ Zu der Vorgabe, im Fall der Einreise aus Hochinzidenz- bzw. Virusvarianten-Gebieten bereits vor Einreise Corona-Tests durchführen zu müssen, erinnert der Verband daran, dass im Ausland keine Infrastruktur für derartige Tests vorhanden ist. „Damit schiebt Deutschland den Schwarzen Peter in die Nachbarländer“, so Prof. Engelhardt.

Der BGL beleuchtet die Coronavirus-Einreiseverordnung speziell aus der Sicht von aus Risikogebieten nach Deutschland heimkehrenden Lkw-Fahrern. Für diese gelten drei unterschiedliche Regelungen: Kommen sie aus Standard-Risikogebieten, sind sie bei der Einreise von der Anmeldepflicht sowie von der Test- und Nachweispflicht befreit. Kommen sie dagegen aus Hochinzidenzgebieten, sind sie bei dortigen Aufenthalten von weniger als 72 Stunden von der Test- und Nachweispflicht (nicht aber von der Anmeldepflicht) befreit. Und kommen sie aus Virusvarianten-Gebieten, unterliegen sie der vollen Anmelde-, Test- und Nachweispflicht. Voraussetzung aller Ausnahmen ist dabei selbstverständlich stets die Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte. (BGL)

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