Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BGL: Dieselfahrverbote in deutschen Innenstädten unverhältnismäßig

Ausnahmeregelungen von Dieselfahrverboten für Galabau-Betriebe in Innenstädten gefordert.

Ausnahmeregelungen von Dieselfahrverboten für Galabau-Betriebe in Innenstädten gefordert. Bild: GABOT.

Die für 2019 angekündigten Dieselfahrverbote in vielen deutschen Städten sorgen vor allem beim Mittelstand und bei den GaLaBau-Betrieben für Empörung. Der Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) verurteilt die Dieselfahrverbote in deutschen Innenstädten als unverhältnismäßig und drängt auf Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrzeuge von Handwerksunternehmen.

„Zusammen mit befreundeten Verbänden des Handwerks und der Bauwirtschaft stehen wir in Kontakt mit dem Verkehrsministerium, um Ausnahmegenehmigungen für gewerbliche Dieselfahrzeuge zu erwirken. Denn die Dieselfahrverbote führen zur faktischen Enteignung von Betrieben, die die Fahrzeuge im Vertrauen auf gültige Normen erworben haben“, so BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Kloos. Das Handwerk und damit auch die GaLaBau-Betriebe dürfen nicht für Versäumnisse der Automobilindustrie und der Politik aufkommen. Aus diesem Grund setzt sich der Branchenverband der Landschaftsgärtner weiterhin für eine bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigung ein. „Sollte eine Ausnahmegenehmigung nicht kommen, muss eine für die Betriebe kostenneutrale Nachrüstung gewährleistet sein. Wir begrüßen, dass der Bund hier einen großen Teil der Kosten übernehmen will. Davon nicht gedeckte Kosten hat die Autoindustrie zu tragen“, erklärt Dr. Robert Kloos. (Quelle: GaLaBau)

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