Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BGL: Dieselfahrverbote belasten die mittelständischen Betriebe

Der BGL fordert eine Ausnahmegenehmigung für Dieselfahrzeuge des GaLaBaus.

Der BGL fordert eine Ausnahmegenehmigung für Dieselfahrzeuge des GaLaBaus. Bild: GABOT.

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur Luftreinhaltung in Innenstädten sind grundsätzlich zulässig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wies die Revisionsklagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück. Damit drohen auch ohne bundesweit einheitliche Regelung in Innenstädten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge - auch für Fahrzeuge des Garten- und Landschaftsbaus.

Angesichts der Auswirkungen dieser Entscheidung für die GaLaBau-Betriebe drängt der Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau e.V. auf Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrzeuge, die von Betrieben des Garten und Landschaftsbaus im Vertrauen auf gültige Normen erworben wurden. „Es ist nicht einzusehen, dass GaLaBau-Betriebe für Versäumnisse der Automobilindustrie und der Politik aufkommen sollen. Für die kleinen und mittleren Betriebe der Branche ist eine Nachrüstung und schon gar nicht der Austausch der Fahrzeugflotten finanziell machbar und mehr als nur eine Bedrohung der Existenz. Aus diesem Grund werden wir uns für eine bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigung gemeinsam mit befreundeten und betroffenen Verbänden einsetzen“, erklärt BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Kloos. (BGL)

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