Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BGL: Bringt sich bei Baugesetzbuch-Novelle ein

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) begrüßt die geplante Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) als wichtigen Schritt hin zu klimaresilienten und lebenswerten Städten.

Aus Sicht des BGL markiert die Novelle einen notwendigen Perspektivwechsel:

Mit seiner aktuellen Stellungnahme bringt der Verband konkrete und praxisnahe Änderungsvorschläge in den Gesetzgebungsprozess ein und fordert das Bundesbauministerium auf, diese im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Im Kern unterstützt der BGL die stärkere Ausrichtung des Bauplanungsrechts auf Klimaanpassung, Freiraumsicherung und die Entwicklung von „Schwammstädten“. Besonders positiv bewertet der Verband die geplante Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in nationales Recht. Diese setze erstmals verbindliche Rahmenbedingungen, um städtische Grünflächen zu sichern und auszubauen.

Stadtgrün ist Daseinsvorsorge – kein optionaler Zusatz

Aus Sicht des BGL markiert die Novelle einen notwendigen Perspektivwechsel: Grüne Infrastruktur wird ausdrücklich als zentraler Bestandteil der Stadtentwicklung anerkannt. Stadtbäume, Grünflächen und entsiegelte Räume erfüllen essenzielle Funktionen für Mikroklima, Wasserhaushalt und Biodiversität und sind damit eine Voraussetzung für gesunde und lebenswerte Städte.

Mehr Wohnungsbau und mehr Stadtgrün dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides müsse integrativ gedacht und umgesetzt werden, heißt es in der Stellungnahme. Der BGL begrüßt die geplanten Beschleunigungsinstrumente im Bauplanungsrecht grundsätzlich, warnt aber davor, diese einseitig zulasten von Grünstrukturen anzuwenden.

Konkrete Vorschläge für wirksame Umsetzung

Mit Blick auf die praktische Anwendung der neuen Regelungen macht der BGL konkrete Vorschläge:

  • Verbindliche Zielwerte für Stadtgrün: Einführung nachvollziehbarer Richtwerte für Grünflächenanteile pro Einwohner*in als Orientierung für Kommunen.

  • Realkompensation vor finanziellen Ausgleichen: Eingriffe in Grünstrukturen sollen vorrangig durch gleichwertige Maßnahmen vor Ort ausgeglichen werden.

  • Qualitätsstandards sichern: Verbindliche Vorgaben für Wurzelraum, Substrate sowie Entwicklungs- und Pflegezeiträume, um die Funktionsfähigkeit grüner Infrastruktur dauerhaft zu gewährleisten.

  • Baumstandorte verbessern: Anpassungen im Städtebaurecht, um Nutzungskonflikte im Untergrund zu reduzieren, vorhandene Baumstandorte zu schützen und neue zu ermöglichen.

Finanzierung und Pflege konsequent mitdenken

Neben der Planung rückt der BGL den langfristigen Erhalt in den Fokus: Ohne ausreichende Finanzierung für Pflege und Erhalt verliere selbst hochwertig angelegte grüne Infrastruktur ihre Wirkung. Der Verband fordert daher, bestehende Förderprogramme auszubauen und die Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen strukturell zu stärken.

Kommunen handlungsfähig machen

Mit seiner Stellungnahme positioniert sich der BGL als konstruktiver Partner im Gesetzgebungsprozess. Ziel sei es, Kommunen rechtssichere, praktikable und wirksame Instrumente an die Hand zu geben, um den Herausforderungen des Klimawandels im urbanen Raum zu begegnen. Die BauGB-Novelle biete hierfür eine reale Chance – vorausgesetzt, ökologische Zielsetzungen und beschleunigte Verfahren werden konsequent zusammengeführt. (BGL)

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